Bergberufe

Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten regelt das Bergführer- und Schneesportlehrerwesen sowie andere gewerbsmässig angebotene Outdooraktivitäten wie Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Die gewerbsmässig angebotenen Aktivitäten unterstehen einer Bewilligungspflicht. 

Voraussetzung für die Bewilligung sind die entsprechende berufliche Qualifikation, eine Berufshaftpflichtversicherung und die erfüllte Fortbildungspflicht. Die Bewilligung wird vom Wohnkanton ausgestellt und berechtigt zum Führen von Kunden auf dem ganzen Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten:

fedlex-data-admin-ch-eli-oc-2013-87-de-pdf-a.pdf

Bergprofis und Betriebe mit einer Bewilligung:

https://www.apps.baspo.admin.ch/riskv/CMS/riskvcms.asp?spr=d&art=P

 

Der Schweizer Bergführerverband SBV befürwortet den freien Markt, verlangt aber im Interesse der Sicherheit von allen Anbietern einen hohen Ausbildungsstandard. Konkurrenten, die ohne entsprechenden Nachweis führen, bekämpft er, denn sie gefährden ihre Kunden und schädigen den Ruf der SBV-Mitglieder.

Der Verband setzt sich deshalb für eine gründliche Berufsausbildung mit einem zeitgemässen Lehrangebot ein, das den menschlichen, technischen und fachlichen Ansprüchen seiner Mitglieder gerecht wird. 

Der eidgenössische Fachausweis (FA) ist das Zertifikat für eine bestandene Berufsprüfung (BP). Mit dieser werden im Schweizer Bildungssystem höhere, weiterführende Berufsausbildungen abgeschlossen. Der Fachausweis bezeugt, dass der Inhaber sich als Fachkraft qualifiziert hat: er verfügt über die zur Ausübung seines Berufs erforderlichen praktischen Fähigkeiten und über fundierte theoretische Kenntnisse.