Notfallhotline SBV (24/7/365) 

Nach einem Unfall organisiert der SBV kostenlos die Beratung durch Sachverständige für:

  • Rechtsberatung,
  • Betreuung für die Presse,
  • psychologische Unterstützung.

Du und / oder Deine Gäste sind in einen schweren Bergunfall verwickelt … und Du suchst Unterstützung in Administrativ- und Rechtsfragen? Oder persönliche Unterstützung?

  1. Der vom Unfall betroffene Bergführer, Wanderleiter oder Kletterlehrer alarmiert die Rega über die Notfallnummer 1414 mit dem Hinweis „Notfallhotline SBV“.

  2. Die Rega informiert den SBV. Die Person, welche von der Rega erreicht werden konnte, übernimmt die Rolle als Einsatzleiter.

  3. Die Rega zieht anhand der bei ihr deponierten Liste einen Anwalt hinzu und informiert diesen, wer vom SBV die Einsatzleitung übernommen hat.

  4. Der Einsatzleiter nimmt so schnell wie möglich telefonisch Kontakt auf mit dem betroffenen Bergführer, Wanderleiter oder Kletterlehrer und bietet ihm allgemeine Unterstützung an. 
    a. Er steht als mitfühlender Berufskollege für ein Gespräch über den Unfall zur Verfügung.
    b. Er informiert darüber, dass sich bald ein Anwalt der „Notfallhotline SBV“ meldet.
    c. Er bietet Unterstützung im Zusammenhang mit den Medien und für Logistisches an. 


Ziel und Rahmenbedingungen

Ziel der „Notfallhotline SBV“ ist die sofortige, unkomplizierte Unterstützung für Bergführer/-innen, Wanderleiter/-innen und Kletterlehrer/-innen, wenn deren Gäste auf einer geführten Tour oder in einem Kurs in der Schweiz einen schweren Unfall erleiden.

Der SBV übernimmt die Kosten für die erste Administrativ- und Rechtshilfe, falls notwendig auch vor Ort. Nach dem Unfall muss umgehend die Berufshaftpflichtversicherung informiert werden!

Dokument SBV in Deutsch NOTFALL Hotline _Winter 2019-20_de.pdf

Document ASGM en francais Hotline URGENCE_Hiver 2019-20_fr.pdf